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   BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B   

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https://dejure.org/2007,39097
BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B (https://dejure.org/2007,39097)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B (https://dejure.org/2007,39097)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 84/06 B (https://dejure.org/2007,39097)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    Anders ausgedrückt: Abs. 4 Satz 1 ergänzt nur Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2; er "enthält ... keinen eigenständigen Rücknahmegrund" (so Wiesner in von Wulffen , SGB X, 5. Aufl 2005, § 45 RdNr 31; in derselben Richtung BSGE 81, 156, 159 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37 S 115: "u n d für eine Ermessensausübung keine Gesichtspunkte übrig"; vgl auch BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 138 unter 3. iVm S 141).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    Anders ausgedrückt: Abs. 4 Satz 1 ergänzt nur Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2; er "enthält ... keinen eigenständigen Rücknahmegrund" (so Wiesner in von Wulffen , SGB X, 5. Aufl 2005, § 45 RdNr 31; in derselben Richtung BSGE 81, 156, 159 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37 S 115: "u n d für eine Ermessensausübung keine Gesichtspunkte übrig"; vgl auch BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 138 unter 3. iVm S 141).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    Denn das LSG hat die in der Beschwerdebegründung für notwendig gehaltene Differenzierung vorgenommen (s LSG-Urteil insbes S 12 und dort den Einleitungssatz), wie dies auch der Rechtsprechung des BSG entspricht (vgl BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 RdNr 15 und 20 aE, das - hier im Verhältnis zum Berufsrecht - zusätzliche "spezifisch vertragsärztliche Gesichtspunkte" prüft, die einer ansonsten zulässigen Vertragsgestaltung entgegenstehen können).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    8 Eine grundsätzliche Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 30/89

    Ermessensausübung bei der rückwirkenden Aufhebung von Verwaltungsakten, Betrug,

    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    16 Auch die Anführung des Urteils BSGE 67, 232 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2 ergibt keine zulässige Divergenzrüge.
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 70/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - Widerruf bzw Rücknahme der

    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    Dieses hat in seinen Urteilen vom 23.2.2005 (SozR 4-2500 § 95 Nr. 10 und SozR 4-5520 § 33 Nr. 5) die Verfahren wegen der Fragen rückwirkender Zulassungsentziehung und rückwirkender Rücknahme der Genehmigung zur Teilnahme an einer Gemeinschaftspraxis an das LSG zurückverwiesen und dabei gezielt auf den Beschluss vom 12.12.2003 - B 6 KA 63/03 B - hingewiesen (SozR aaO jeweils RdNr 18).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    15 Soweit die Klägerin zu 4. das Urteil BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 11 anführt, stellt sie keinen konkreten Rechts(ober)satz heraus.
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 69/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Partner einer Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    Dieses hat in seinen Urteilen vom 23.2.2005 (SozR 4-2500 § 95 Nr. 10 und SozR 4-5520 § 33 Nr. 5) die Verfahren wegen der Fragen rückwirkender Zulassungsentziehung und rückwirkender Rücknahme der Genehmigung zur Teilnahme an einer Gemeinschaftspraxis an das LSG zurückverwiesen und dabei gezielt auf den Beschluss vom 12.12.2003 - B 6 KA 63/03 B - hingewiesen (SozR aaO jeweils RdNr 18).
  • BSG, 12.12.2003 - B 6 KA 63/03 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    Dieses hat in seinen Urteilen vom 23.2.2005 (SozR 4-2500 § 95 Nr. 10 und SozR 4-5520 § 33 Nr. 5) die Verfahren wegen der Fragen rückwirkender Zulassungsentziehung und rückwirkender Rücknahme der Genehmigung zur Teilnahme an einer Gemeinschaftspraxis an das LSG zurückverwiesen und dabei gezielt auf den Beschluss vom 12.12.2003 - B 6 KA 63/03 B - hingewiesen (SozR aaO jeweils RdNr 18).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 83/06 B
    Auszug aus BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    Da die hier streitige Rücknahme der Genehmigung zur Teilnahme an einer Gemeinschaftspraxis im Wesentlichen nur einen "Zusatz" zum Rechtsstreit um die Zulassungsentziehung betrifft (s B 6 KA 83/06 B), wird als Streitwert der Regelwert von 5.000 Euro je Quartal zugrundegelegt, dies bemessen auf drei Jahre, also auf 12 x 5.000 Euro = 60.000 Euro (zum Streitwert betr Genehmigung der Teilnahme an einer Gemeinschaftspraxis s BSG, Beschluss vom 2.3.2006 - B 6 KA 34/02 R - und Wenner/Bernard, NZS 2006, 1, 5, jeweils mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - L 11 B 7/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insoweit erachtet es der Senat in Anlehnung an den Beschluss des BSG vom 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B - und unter Berücksichtigung der von der Klägerin für die Zweigpraxis fixierten Sprechstundenzeiten sowie der dort angebotenen Leistungen als geboten, den Streitwert auf 60.000,00 EUR (5.000,00 EUR je Quartal x 12 Quartale) festzusetzen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 11 KA 106/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Da dieser wiederum ersichtlich nicht dem wirtschaftlichen Interesse des Antragsteller entspricht, erachtet es der Senat in Anlehnung an die Beschlüsse des BSG vom 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B - und vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - als angemessen, für jedes Quartal 5.000,00 EUR anzusetzen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insoweit wäre in Anlehnung an den Beschluss des BSG vom 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B - und unter Berücksichtigung der von der Antragstellerin für die Zweigpraxis mitgeteilten Sprechstundenzeiten sowie der dort angebotenen Leistungen der Streitwert - im Hauptsacheverfahren - auf 60.000,00 EUR (5.000,00 EUR je Quartal x 12 Quartale) festzusetzen (hierzu Senat, Beschluss vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -).
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